Der Thiedemannzügel oder Köhlerzügel
Bestehend aus einem Halsriemen, der einen Riemen hält, der zwischen den Vorderbeinen des Pferdes hindurch zum Sattelgurt geführt wird (dort wie ein Martingal eingeschnallt wird), dann am Halsriemen zweigeteilt wird, durch den jeweiligen Trensenring geführt wird und an speziellen Haken am Zügel befestigt wird. (Zügel mit speziellen Ösen zum einhaken).
Eine abgewandelte Variante des Schlaufzügels, der Reiter hat jedoch nur ein paar Zügel in der Hand, statt vier Zügel, wie bei Schlaufzügeln. Anhand es Einhakens der Hilfszügel lässt sich die Schärfe der Einwirkung der Reiterhand bestimmen. Der Gebrauch des Thiedemannzügels ist umstritten und gehört definitiv nicht in Anfängerhände. Es wird weder eine unabhängige Hand, noch eine feine Anlehnung, einen unabhängigen Reitersitz ebenso wenig. Im Gegensatz zum Schlaufzügel jedoch, kann das Pferd für eine korrekte Aufrichtung (falls überhaupt möglich) nicht belohnt werden, indem man den Hilfszügel locker lässt.
Der Thiedemann- oder Köhlerzügel ist lt. WBO/LPO in allen Prüfungen verboten.
Der Schlaufzügel
Gehypt und dann verboten: Rollkur, LDR und viele negative Eigenschaften, die dem Schlaufzügel zugeschrieben werden. Schlaufzügel werden wie Thiedemannzügel verschnallt, nur eben nicht eingehakt, sondern mit zwei paar Zügel in der Hand geführt, Wie und welche Wirkung falsch eingesetzt hat, wird zur Genüge diskutiert. Verboten und doch benutzt, oft in falschen Händen und definitiv nichts für Laien. Blaue Zungen, falscher Knick und Pferde mit deformierten Halswirbeln. Ob Dr. Gerd Heuschmann oder Dr. Dr. Robert Stodulka, Dr. Ulrike Thiel haben sich diesem Thema schon oftmals angenommen und ihre negativen Beispiele an Hand Berichten oder Bücher erklärt. Z.B. Finger in der Wunde von Dr. Heuschmann.
Ein Pferdkopf darf nicht gewaltsam in eine Richtung gezogen werden und dort fixiert werden.